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Rechtsakt Klimaschutz: EU-Taxonomie und Digitalisierung

Eu Taxonomie

Damit die EU bis 2050 klimaneutral werden kann, bedarf es umfangreicher Maßnahmen, die auch die Privatwirtschaft in die Pflicht nehmen. Investitionen sollen in wirtschaftliche Tätigkeiten gelenkt werden, die der Sache dienen. Das Transparenzinstrument dazu ist die EU-Taxonomie. Die Digitalisierung spielt dabei eine wichtige Rolle, um den administrativen Aufwand zu optimieren.

Die nicht-finanzielle Berichterstattung (NFRD) erfordert erweiterte Berichtspflichten in einem standardisierten Format (GRI) zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen. Die Immobilienbranche ist davon massiv betroffen, denn Investitionen werden dann als nachhaltig deklariert, wenn sie den Kriterien der EU-Taxonomie entsprechen:

  1. Wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung von mindestens einem der sechs Umweltziele
  2. Ausschluss eines signifikanten Schadens an den anderen Umweltzielen
  3. Einhaltung der von der EU vorgegebenen sozialen Mindeststandards im Bereich der Menschenrechte und des Arbeitsrechts

Die Umweltziele in den Bereichen Klimaschutz, Klimawandelanpassung, Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung und Biodiversität werden in sieben Kategorien an einer Reihe technischer Kriterien gemessen:Primärenergiebedarf (PED), Global Warming Potential (GWP) aber auch Angaben zu Wasserverbrauch, Abfallaufkommen bei Renovierungen, zur Energieeffizienz technischer Gerätschaften, intelligente und energieeffiziente Steuerungen haustechnischer Anlagen, erneuerbarer Energiesysteme u.v.m.

Transparenz 4.0

Diese Angaben müssen regelmäßig aktualisiert und berichtet werden. Daher ist es sinnvoll, gemeinsam mit dem Nachhaltigkeitsreporting auch das Datenmanagement im Unternehmen zu überarbeiten und strukturieren. Insellösungen sollten möglichst vermieden und mit Hilfe plattformbasierter Anwendungen der administrative Aufwand minimiert werden. Software zur Erfassung und Dokumentation der Wirtschaftsaktivitäten sowie der Berechnung der Kennzahlen und technischen Kriterien kann dies leisten. Idealerweise sind die Tools so aufgebaut, dass sie als Datengrundlage für etwaige Gebäudezertifizierungen dienen, bzw. verfügen sie über entsprechende Schnittstellen zu Auditoren. Zum Nachweis verbauter Materialität, Bauprodukte und technischer Anlagen braucht es darüber hinaus auch eine vollständige und gut strukturierte Bauwerksdokumentation. Das Umweltziel Kreislaufwirtschaft fordert sogar ein „as-built“ Modell (digitales Modell des tatsächlich gebauten Gebäudes), welches Geometrie und Angaben zur Materialität enthält. Building Information Modelling (BIM) bietet hierzu ein mit IFC international standardisiertes Format, dass auch nach 60 Jahren noch lesbar ist und alle geforderten Daten und technischen Kriterien abbildet.

Proaktivität ist angeraten

„Die EU-Taxonomie hat bereits in einem ersten Schritt in die nationale Gesetzgebung Einzug gehalten und für Verbindlichkeit gesorgt, momentan gültig für ‚Public Interest Entities‘. Ab 2025 werden schrittweise alle Großunternehmen, sowie ab 2026 auch alle börsennotierten KMU erfasst. Ob nun schon heute oder erst in einem weiteren Schritt der Umsetzung: Zentrales Element ist früh anzufangen, Daten zu erheben und mit der Nachweisführung zu starten“, rät Klemens Marx, CEO von VIRIDAD, der österreichischen Plattform zur EU-Taxonomie. Wer bereits heute damit starten will oder muss, wird nicht allein gelassen – das Angebot an Beratung und Schulung wächst. Und damit die Hoffnung auf eine klimaneutrale Branchenzukunft.

Autor: Steffen Robbi, GF Digital Findet Stadt
Erstveröffentlichung im Immobilien Magazin

 

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