Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die einen deutlichen Schwerpunkt in ökologischer Nachhaltigkeit bzw. Digitalisierung aufweisen. Förderungswerbende können nur außerhalb der österreichischen Bundesverwaltung stehende Unternehmen mit Niederlassung in Österreich sein.
Die Förderung erfolgt in nicht rückzahlbaren Zuschüssen und die Förderquote beträgt max. 50% der förderbaren Weiterbildungskosten. Der Förderbetrag pro Skills Scheck ist auf € 5.000,- begrenzt. Pro Unternehmen können max. fünf Personen Weiterbildungen besuchen und es kann pro Person max. ein Scheck pro Ausschreibung angesucht werden.
Anträge können bis spätestens 30.01.2026 gestellt werden. Der Antrag muss VOR dem Beginn der Weiterbildung gestellt werden – die Weiterbildung darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht begonnen, abgeschlossen oder verrechnet worden sein.
Einreichung
Der Skills Scheck wird online über das elektronische Einreichsystem der FFG Einreichsystem der FFG (eCall) eingereicht. Sollten Sie noch nicht registriert sein, bitte nehmen Sie die Registrierung vor und wählen dann „neues Projekt erstellen“ und „Skills Scheck 2025“ aus. Hier können Sie bereits Ihren Antrag ausfüllen und direkt einreichen. Nach Prüfung der Angaben bekommen Sie die Zu- oder Absage im eCall der FFG übermittelt. Die Dauer der Prüfung wird von der FFG aktuell für einige wenige Tage zugesagt.
Sind die Fördermittel bereits vor Ende der Ausschreibungsfrist erschöpft, wird die Ausschreibung geschlossen. Sie können auch mehrere Weiterbildungen innerhalb eines Antrages bearbeiten.
Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Website des FFG (Skills Schecks 2025 | FFG)
Auszahlung
Nach positiver Prüfung des Endberichts über die FFG erfolgt die Auszahlung. Der Endbericht ist nach Beendigung der Weiterbildung zu erstellen und mit der Rechnung im eCall der FFG hochzuladen. Die Originalbelege und der Beleg über den Zahlungsfluss (z. B. Kontoauszug) müssen zehn Jahre nach Beendigung aufbewahrt werden. Die FFG hat während der gesamten Laufzeit der Förderung und auch danach die Möglichkeit, die von den Fördernehmenden gemachten Angaben und die Abwicklung der Förderung auf ihre Rechtmäßigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
Wichtig:
Gefördert werden Kosten für berufliche Weiterbildungen, die überwiegend zur ökologischen Nachhaltigkeit bzw. Digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen.
Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung bei der FFG eingereicht werden
Die Rechnung zu Weiterbildung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ausgestellt sein.
Die Weiterbildung muss innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Antragstellung vollständig abgeschlossen werden.
Die Weiterbildung muss bei einem anerkannten Weiterbildungsanbieter gemäß Ausschschreibungsleitfaden (wird mit dem Ausschreibungsstart veröffentlicht) besucht werden.
Weiterführende Informationen zum Skills Scheck 2025 erhalten Sie unter: Skills Schecks 2025 | FFG
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